Aufgaben der Bergbehörde
Das Sächsische Oberbergamt vollzieht das Bundesberggesetz und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften. Schwerpunkte des Vollzuges sind die Zulassung von Betriebsplänen der Bergbauunternehmen und die operative Betriebsaufsicht. Die Zulassungen sind nach rechtlichen Anforderungen bestimmt, teilweise in komplexe Planfeststellungsverfahren eingebettet. Darüber hinaus obliegt der Bergbehörde der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben.
Im Freistaat Sachsen gibt es Vorkommen zu mehreren von der EU-Kommission als kritisch eingestuften Rohstoffe. Die Rohstoffstrategien der Bundesregierung und des Freistaates Sachsen nehmen daran ausgerichtet u. a. die Entwicklung des heimischen Bergbaus in den Blick.
Als Fachbehörde ist das Sächsische Oberbergamt an Planungsverfahren anderer Behörden und Kommunen insbesondere auf der Grundlage von Raumordnungs- und Umweltschutz- sowie Baugesetzen des Bundes und des Freistaates Sachsen beteiligt.
Als Sonderordnungsbehörde nimmt das Sächsische Oberbergamt auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere zur Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs wahr. Die Bergbehörde ist an der Braunkohlesanierung und der Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen mit verschiedenen Aufgaben beteiligt. Das Sächsische Oberbergamt vollzieht die Feldes- und Förderabgabenverordnung des Freistaates Sachsen.
Die Bergbehörde hat ihren Sitz in Freiberg.