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Aufgaben nach Landesseilbahngesetz

Seit dem Jahr 2015 ist das Sächsische Oberbergamt Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für die Standseilbahnen und Seilschwebebahnen im Freistaat Sachsen. Der Gesetzgeber hat sich bei der Übertragung der Aufgaben von der damals über etwa 25 Jahre gewonnenen Kompetenz bei der Zulassung und Überwachung von Seilfahrteinrichtungen im Untertagebergbau leiten lassen.  

Genehmigungen erfolgen auf Antrag. Dazu müssen Antragsteller die Zuverlässigkeit und Fachkunde der für die Führung der Geschäfte bestellten Personen und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen. Dazu fordert das Oberbergamt von Beanstandungen frei technische Prüfungen. Zur Genehmigung stehende Vorhaben dürfen keinen öffentlichen Interessen zuwiderlaufen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Mit der Aufsicht bestehender Anlagen wendet das Oberbergamt für Einzelne oder für die Allgemeinheit Gefahren ab, die vom Betrieb ausgehen können.   

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(© Touristenzentrum Am Adlerfelsen GmbH)

Sessellift am Adlerfelsen in Eibenstock

Sessellift am Adlerfelsen in Eibenstock
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(© Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal - FSB GmbH)

Vierersessellift Oberwiesenthal-Fichtelberg

Vierersessellift Oberwiesenthal-Fichtelberg
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(© Fichtelberg Schwebebahn Kurort Oberwiesenthal - FSB GmbH)

Fichtelbergschwebebahn Oberwiesenthal

Fichtelbergschwebebahn Oberwiesenthal
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(© Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH)

Drahtseilbahn Augustusburg

Drahtseilbahn Augustusburg
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(© Dresdner Verkehrsbetriebe AG)

Standseilbahn Dresden-Loschwitz

Standseilbahn Dresden-Loschwitz
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(© Dresdner Verkehrsbetriebe AG)

Schwebebahn Dresden-Loschwitz

Schwebebahn Dresden-Loschwitz
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