Beruf und Karriere
Arbeiten im Oberbergamt
Das Sächsische Oberbergamt ist eine Behörde, die Historie und Zukunft vereint. Sie verfügt über eine bis ins 16. Jahrhundert zurückreichende Historie und ist zugleich ein Vorreiter der Digitalisierung in der Staatsverwaltung. Inmitten der historischen Altstadt von Freiberg ist für viele Berufszweige ein anspruchs- und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum vorhanden.
Referendariat im Berg- und Markscheidefach
Das Sächsische Oberbergamt bildet Referendare in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Bergfach und Markscheidefach aus. Die Referendarausbildung schließt mit der Großen Staatsprüfung ab. Für die Absolventen des Studienganges Markscheidewesen ist die Prüfung eine Voraussetzung für die spätere Anerkennung als Markscheider in der Bundesrepublik Deutschland.
Rechtsgrundlage der Referendarausbildung ist die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik mit dem fachlichen Schwerpunkt technischer Verwaltungsdienst für Aufgaben im Bergfach und Markscheidefach (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach - SächsBergMarkAPO) vom 22. August 2017.
Kontakt
Markscheidefach
Felix Heinrich
Tel.: +49 3731 372 2103
E-Mail: Felix.Heinrich@oba.sachsen.de
Bergfach
Felix Heinrich
Tel.: +49 3731 372 2103
E-Mail: Felix.Heinrich@oba.sachsen.de
- Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Bergfach und Markscheidefach - SächsBergMarkAPO vom 22. August 2017
- Vollzugserlass des SMWA vom 16. Juli 2024 zur Anwendung der vom Länderausschuss Bergbau beschlossenen Sachgebiete und Inhalte für die Ausbildung und Prüfung von Bergreferendaren (*.pdf, 0,11 MB)
- Länderausschuss Bergbau - Sachgebiete und Inhalte für die Ausbildung und Prüfung von Bergreferendaren (Stand 3. Entwurf vom 14. Februar 2019) (*.pdf, 95,38 KB)
- Vollzugserlass des SMWA vom 16. Juli 2024 zur Anwendung der vom Länderausschuss Bergbau beschlossenen Sachgebiete und Inhalte für die Ausbildung und Prüfung von Bergvermessungsreferendarinnen und Bergvermessungsreferendaren (*.pdf, 33,61 KB)
- Länderausschuss Bergbau - Sachgebiete und Inhalte für die Ausbildung und Prüfung von Bergvermessungsreferendarinnen und Bergvermessungsreferendaren (auf der 157. Sitzung des LAB am 10. November 2020 empfohlen) (*.pdf, 0,53 MB)
Referendariat im Rechtsgebiet
Das Sächsischen Oberbergamt nimmt die praktische Ausbildung im Juristischen Vorbereitungsdienst in der Verwaltungs- und/ oder Wahlstation wahr. Die Ausbildung erfolgt im Justiziariat. Bewerbungen einschließlich Lebenslauf sind an das Postfach personal[at]oba.sachsen.de zu richten.
Praktikumsmöglichkeiten bestehen im Rahmen einer/eines:
- Laufbahnausbildung in der Laufbahngruppe 1.2 (ehemals mittlerer Dienst) und 2.1 (ehemals gehobener Dienst) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung,
- Ausbildung oder Umschulung in Büroberufen,
- Studiums mit Bezug zu Bergbau oder Verwaltung,
- Schulausbildung.
Bewerbungen einschließlich Lebenslauf sind an das Postfach Personal@oba.sachsen.de zu richten.
Die Beflissenenausbildung umfasst eine Reihe von Praktika, die vor und während des Studiums unter der Aufsicht der Bergbehörde in Bergbaubetrieben verschiedener Bergbauzweige zu absolvieren sind. Die abgeschlossene Beflissenenausbildung im Berg- oder Markscheidefach ist eine der Voraussetzungen zur späteren Referendarausbildung.
Inhalt und Ablauf
Die Beflissenenausbildung ist in der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Ausbildung der Bergbaubeflissenen und Beflissenen des Markscheidefachs (VwV Beflissenenausbildung) vom 1. Juni 2021 (SächsABl. S. 807) geregelt. Das Sächsische Oberbergamt nimmt Anträge zur Annahme als Beflissene entgegen. Für die Beflissenen, die sich bereits in ihrer Ausbildung befinden, gilt die Neuregelung noch nicht. Sie beenden ihre Ausbildung noch nach der Vorgängerversion der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S. 398).
Zum Nachweis über die ordnungsgemäß abgeleistete Ausbildung müssen die Beflissenen ein Schichtentagebuch nach Anlage 1 der VwV Beflissenenausbildung führen, in dem sie jede Arbeits- und Belehrungsschicht angeben.
Arbeitsunterbrechungen sollten die Auszubildenden innerhalb eines Ausbildungsabschnittes nur bei dringend persönlichen Angelegenheiten vornehmen. Arbeitsfreie Tage sowie Arbeitsunterbrechungen haben sie im Schichtentagebuch zu vermerken. Diese Tage werden jedoch nicht als Arbeits- bzw. Belehrungsschicht angerechnet. Das Oberbergamt empfiehlt den Auszubildenden, sich für die Ausbildungsabschnitte eine Beurteilung vom jeweiligen Betrieb einzuholen.
- Abschnittsantrag für Markscheidebeflissene (*.pdf, 28,82 KB)
- Abschnittsantrag für Bergbaubeflissene (*.pdf, 18,94 KB)
- Schichtentagebuch gemäß Anlage 1 der VwV Beflissenenausbildung (*.pdf, 60,89 KB)
- VwV Beflissenenausbildung
Kontakt
Annett Schmitz
Tel.: +49 3731 372 3107
E-Mail: beflissenenausbildung@oba.sachsen.de
Verantwortliche Personen nach § 58 Bundesberggesetz (BBergG)
An die Erfüllung der Pflichten, die sich aus dem Bundesberggesetz, aufgrund des Gesetzes erlassenen Verordnungen, aus behördlichen Entscheidungen und aus zugelassenen Betriebsplänen ergeben, stellt das Bergrecht hohe Anforderungen. Verantwortlich sind nach § 58 BBergG die Unternehmer und verantwortliche Personen. Die Bestellung als verantwortliche Personen setzt die erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung voraus.
Geeignete Aus- und Fortbildungsangebote sind wesentliche Voraussetzungen, Bewerber für den sächsischen Bergbau zu interessieren und als Fachleute auszubilden. Der Freistaat Sachsen prüft deshalb regelmäßig das zur Verfügung stehende Ausbildungsprofil und passt dieses den Anforderungen der Wirtschaft an. Mit dem Beginn des Schuljahres 2017/18 besteht am Beruflichen Schulzentrum "Julius Weisbach" in Freiberg erstmals die Möglichkeit, sich zum "Staatlich geprüften Techniker" in der Fachrichtung Bergbautechnik ausbilden zu lassen. Wie auch die parallelen Ausbildungen der Geologietechnik und der Bohrtechnik bereitet diese Ausbildung auf Führungsaufgaben im mittleren Management sowie Fach- und Führungsaufgaben als verantwortliche Person nach dem Bundesberggesetz in Verbindung mit Bergverordnungen der einzelnen Bundesländer vor.
Berufliche Ausbildung am Beruflichen Schulzentrum für Technik und Wirtschaft "Julius Weisbach" in Freiberg
Das Berufliche Schulzentrum bietet u. a. Bildungsgänge der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung zum Erwerb von Qualifikation für den Einsatz in Bergbauuntenhermen einschließlich Bergsicherungsunternehmen, Ingenieur- und Vermessungsbüros und anderen mit dem Bergbau verbundenen Unternehmen an. Das Sächsische Oberbergamt unerstützt das Berufliche Schulzentrum mit Lehrtätigkeit.
Geologietechniker übernehmen Aufgaben zur Planung und Vorbereitung, Umsetzung bzw. Überwachung sowie zur Auswertung von Kartierungen, Probenahmen und Laborarbeiten. Sie erstellen auf deren Grundlage Gutachten bzw. wirken daran mit.
Die Weiterbildung erfolgt nach modernen Vorgaben lernfeldstrukturiert, zum Beispiel in den Lernfeldern
- Minerale und Gesteine ansprechen,
- Alter und Fazies von Gesteinen beurteilen,
- regionalgeologischen Rahmen analysieren,
- geologische Karten erstellen und analysieren,
- Lage- und Höhenmessungen planen und ausführen,
- Grundwasser erkunden und geochemisch analysieren,
- ingenieurgeologische Untersuchungen planen und ausführen,
- Lagerstätten erkunden,
- Altlasten erkunden und Umweltprojekte bearbeiten,
- Boden dokumentieren, kartieren und geochemisch analysieren und
- Umwelt- und bergrechtliche Vorgaben umsetzen.
Der berufliche Einsatz des/der Staatlich geprüften Technikers/Technikerin für Geologietechnik kann national oder international in privaten und öffentlichen Bereichen erfolgen, wie zum Beispiel in
- geologischen Ingenieurbüros,
- Ingenieurbüros des Bauwesens mit den Spezialisierungen Hoch-, Tief-, Verkehrswege- und Spezialtiefbau, Wasserwirtschaft, Umweltplaung und -überwachung, Altlastenerkundung und -sanierung, Abfallentsorgung,
- Vermessungsunternehmen,
- Bergbau- und Explorationsunternehmen,
- Behörden und Verbänden,
- Unternehmen der Wasser- und Abfallwirtschaft, der Energiewirtschaft, des Immissionsschutzes und der Landschaftspflege,
- universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Bohrtechniker projektieren Bohrungen jeglicher Art, planen und überwachen Bohr- und Förderprozesse bzw. realisieren diese. Daneben planen und steuern sie den Betrieb der Anlagen sowie deren Wartung und Instandsetzung.
Die Weiterbildung erfolgt nach modernen Vorgaben lernfeldstrukturiert, zum Beispiel in den Lernfeldern
- bohrtechnische Maschinen und Anlagen analysieren und einsetzen,
- Bohrlöcher herstellen und ausbauen,
- Prozesse im Bohrbetrieb planen, bewerten und optimieren,
- Strömungen im Bohrprozess bewerten und beeinflussen,
- Bohrspülungen und Zementsuspensionen herstellen, analysieren und einsetzen,
- mechanische Bauelemente und Baugruppen beurteilen und dimensionieren,
- Maschinenelemente analysieren und einsetzen,
- Lage- und Höhenmessungen planen und ausführen und
- Gesteine geologisch und hydrologisch interpretieren.
Der berufliche Einsatz des/der Staatlich geprüften Technikers/Technikerin für Bohrtechnik kann national oder international in privaten und öffentlichen Bereichen erfolgen, wie zum Beispiel in
- Bohrunternehmen in den Bereichen Brunnenbau, Baugrunderkundung und Exploration,
- Bergbauunternehmen (Tief- und Tagebaubetriebe, Geothermie, Workover und Untergrundspeicherung),
- Schacht- und Tunnelbauunternehmen,
- Spezialtiefbauunternehmen,
- Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie und
- Ingenieurbüros.
Bergbautechniker planen, leiten und überwachen Prozesse zur Gewinnung von Rohstoffen in Tief- und Tagebauen. Ihnen obliegt die Analyse und Organisation der Betriebsabläufe. Daneben wirken sie an Planfeststellungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen mit.
Die Weiterbildung erfolgt nach modernen Vorgaben lernfeldstrukturiert, zum Beispiel in den Lernfeldern
- bergbautechnische Maschinen und Anlagen analysieren und einsetzen,
- Tief- und Tagebaue herstellen und unterhalten,
- Rohstoffe gewinnen, laden und fördern,
- Maschinenelemente analysieren und einsetzen,
- geomechanische Berechnungen vornehmen,
- Einrichtungen zur Bewetterung und Wasserhaltung konzipieren, betreiben und überwachen,
- Gesteine geologisch und hydrologisch interpretieren und
- Lage- und Höhenmessungen planen und ausführen.
Der berufliche Einsatz des/der Staatlich geprüften Technikers/Technikerin für Bergbautechnik kann national oder international in privaten und öffentlichen Bereichen erfolgen, wie zum Beispiel in
- Bergbauunternehmen,
- Schachtbauunternehmen,
- Tunnelbauunternehmen,
- Bergbausanierungsunternehmen,
- Unternehmen der Steine- und Erdenindustrie,
- Behörden und Verbänden sowie
- universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.