Uranerzbergbau
Sanierung im Rahmen bergrechtlicher Verpflichtungen
Mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 übernahm die Bundesrepublik Deutschland den 50-prozentigen Gesellschaftsanteil an der ehemaligen Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut. Das Wismut-Gesetz trat am 18. Dezember 1991 in Kraft. Seitdem ist die ehemalige SDAG Wismut unter der Unternehmensbezeichnung Wismut GmbH ein Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland und damit in alle Verpflichtungen nach dem Bundesberggesetz eingetreten. Zur Finanzierung dieser Verpflichtungen im Freistaat Sachsen und im Freistaat Thüringen plante der Bundesgesetzgeber seinerzeit 13 Mrd. DM. Nach Erhöhung der Finanzausstattung setzte die Wismut GmbH bis Ende 2021 Mittel von 6,9 Mrd. € für die Sanierung ein, davon 3,3 Mrd. € im Freistaat Sachsen. zwischenzeitlich auf ... Mrd. € aufstockte.
Zur übertägigen Sanierung gehören die Demontage und der Abbruch stillgelegter, in der Regel kontaminierter Betriebsanlagen, die Umlagerung von Halden oder ihre Verwahrung vor Ort, die Verwahrung der industriellen Absetzanlagen (Schlammbecken) der Aufbereitungsbetriebe an Ort und Stelle sowie die Wiedernutzbarmachung von Betriebsflächen. Die untertägige Sanierung umfasst die Entsorgung, sichere Verwahrung und abschließende Flutung der untertägigen Hohlräume.
Verwaltungsabkommen zur Sanierung der sächsischen Wismut-Altstandorte
Die Wismut GmbH saniert als Projektträgerin im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaat Sachsen zudem die Altstandorte der ehemaligen SDAG-/SAG-Wismut, für die die Wismut GmbH keine Rechtsverantwortung nach dem Wismut-Gesetz hat. Dabei handelt es sich meist um Anlagen, welche die Bergbautreibenden vor 1963 stillgelegt hatten. Zur Finanzierung dieser Aufgaben stellten die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Sachsen über ein Verwaltungsabkommen für die Jahre 2003 bis 2012 je zur Hälfte 78 Mio. € bereit. Mittlerweile unterzeichneten die Vertragspartner in den Jahren 2013 und 2019 zwei Ergänzungen zum Verwaltungsabkommen. Mit diesen Abkommen steht zur Fortführung der Sanierung bis zum Jahr 2035 das auf 445 Mio. € augestockte Finanzvolumen zur Verfügung.