Braunkohlesanierung
Finanzierung der Braunkohlesanierung
Die Bundesrepublik und die Braunkohlenländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen finanzieren die Sanierung über Verwaltungsabkommen. Im Freistaat Sachsen haben die betroffenen Vertragspartner seit dem Jahr 1991 über 4,0 Milliarden €, davon mehr als eine Milliarde € Landesmittel investiert. Im Zeitraum 2018 bis 2022 führen der Sanierungsträger und die Finanziers das Verwaltungsabkommen VI zur Braunkohlesanierung aus. Das Verwaltungsabkommen hat mit der Grundsanierung, der Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Grundwasserwiederanstieg und den Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards drei wesentliche Bestandteile.
Sanierungsziele
Die Bundesrepublik Deutschland hat zur Sanierung des nach 1990 nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbergbaus eine bundeseigene Unternehmensstruktur eingerichet. Heutige Rechtsnachfolgerin aller nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV). Hauptziele der Braunkohlesanierung sind die schnelle und wirtschaftliche Sanierung der stillgelegten Tagebaue und Veredlungsstandorte in der Lausitz und Mitteldeutschland sowie die Maßnahmen zur Wiederherstellung eines ausgeglichenen, sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes. Die Wiedernutzbarmachung ist die entscheidende Voraussetzung zur Nachnutzung der Standorte für die Ansiedlung von Industrie, Gewerbe und Tourismus.
Nutzung der Tagebaurestseen
Mit der Braunkohlesanierung entstanden zahlreiche Bergbaufolgeseen. Die LMBV stellte die Seen in der Regel als Sanierungsverpflichtete auf eigenen Grundstücken als Teil der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung her. Bedingt durch den erreichten Sanierungs- und Flutungsstand befinden sich die meisten der Seen bereits in einer touristischen Nachnutzung. Diese Nachnutzung findet parallel zu noch erforderlichen Sanierungsarbeiten statt.
Um eine geordnete und geplante Eigentümerschaft an den See-, Ufer- und Anliegergrundstücken zu erreichen, schlossen LMBV und der Freistaat Sachsen am 15. Januar 2008 eine übergeordnete Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen in Sachsen (Gewässerrahmenvereinbarung - GewRV) . Nach dieser soll das Eigentum an den Gewässergrundstücken und die Unterhaltungslast an den in der Anlage zur Gewässerrahmenvereinbarung genannten Tagebaurestseen auf den Freistaat Sachsen übergehen. Voraussetzungen sind die weitgehende Herstellung der Seen, geringfügig verbleibende Restverpflichtungen der LMBV und gewässerkonkret beschreibbar Restrisiken.
Die größtenteils erreichten Endwasserstände in den Tagebaurestseen sowie kommunale und private Infrastrukturmaßnahmen erlauben eine vorzeitige Nachnutzung der Seen unter Beachtung von sicherheitlichen Randbedingungen. Diese frühzeitige Nutzung erfordert allerdings die Abgrenzung von Zuständigkeiten und Aufgabenbereichen zwischen Nutzern, derzeitigen Eigentümern und dem Freistaat Sachsen. Hierzu schlossen der Freistaat Sachsen und die LMBV am 18. Juni 2015 den Rahmenvertrag zur Nutzung der Tagebaurestseen vor deren endgültiger Fertigstellung (RV Zwischennutzung Seen in Sachsen).
- Rahmenvereinbarung zur Übertragung der Tagebaurestseen im Freistaat Sachsen (Gewässerrahmenvereinbarung) vom 15. Januar 2008 (*.pdf, 0,62 MB)
- Rahmenvertrag zur Nutzung der Tagebaurestseen vor deren endgültiger Fertigstellung (RV Zwischennutzung Seen in Sachsen) vom 18. Juni 2015 (*.pdf, 1,41 MB)
Grundsanierung
Bestandteil der Grundsanierung sind alle Sanierungsarbeiten der LMBV als Rechtsnachfolgerin der nicht privatisierungsfähigen Braunkohlenbetriebe. Die Herstellung standsicherer Böschungen an den ehemaligen Tagebauen und der Rückbau nicht mehr benötigter Betriebsanlagen sind mittlerweile zum großen Teil abgeschlossen. Im Mittelpunkt der Sanierung stehen nun die Flutung der ehemaligen Tagebaue und die Herstellung des sich weitgehend selbst regulierenden Wasserhaushaltes.
Die Maßnahmen finanzieren die Bundesrepublik Deutschland zu 75 Prozent und die Braunkohlenländer zu 25 Prozent.
Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers
Die Einstellung der Grundwasserhaltung um die in den 1990er-Jahren stillgelegten Braunkohlenbergbaue führt zu einem Wiederanstieg des Grundwassers. Davon sind auch die Bereiche des bereits vor der Wiedervereinigung eingestellten Braunkohlenbergbaus betroffen. Der Grundwasserwiederanstieg führt großflächig zu Vernässungen und der Beeinträchtigung der Standsicherheit großflächiger aufgeschütteter Bereich. Um den damit auftretenden Gefahren, insbesondere von Rutschungen und anderen Geländebewegungen zu begegnen, untersucht die LMBV im Auftrag des Freistaates Sachsen betroffene Bereiche näher und leitet notwendige Sanierungsarbeiten ein. Das Sächsische Oberbergamt ist für die Bereiche außerhalb der Rechtsverpflichtungen der LMBV für die Freistaat Sachsen zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde, die notwendige Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, insbesondere für Leben und Gesundheit anordnet.
Die Maßnahmen finanzieren die Bundesrepublik Deutschland und die Braunkohlenländer zu je 50 Prozent.
- Entschädigung bei polizeirechtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Grundwasserwiederanstieg (*.pdf, 71,75 KB)
- Merkblatt Entschädigung bei polizeirechtlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr beim Grundwasserwiederanstieg (Stand: Februar 2011). (*.pdf, 72,68 KB)
- Betriebspläne Folgen des Grundwasserwiederanstiegs für das Lausitzer Braunkohlenrevier (Übersichtskarte) (*.pdf, 1,48 MB)
- Betriebspläne Folgen des Grundwasserwiederanstiegs für das Mitteldeutsche Braunkohlenrevier (Übersichtskarte) (*.pdf, 1,42 MB)
- Erstkontakt für Soforthilfen für vom Grundwasserwiederanstieg Betroffene (LMBV)
Maßnahmen zur Erhöhung des Folgenutzungsstandards
Der Freistaat Sachsen verfolgt im Umfeld des stillgelegten Braunkohlenbergbaus eine nachhaltige Entwicklung für verschiedenartige Nutzungen. Für Maßnahmen zur Beseitigung struktureller Maßnahmen, Maßnahmen zur nachträglichen Wiedernutzbarmachung und Maßnahmen zur Unterstützung der regionalen Entwicklung stellt er deshalb Mittel aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. Für das Verwaltungsabkommen VI Braunkohlesanierung (Laufzeit 2018 bis 2022) hat er dafür bis zu 90 Mio. € eingeplant. Mit dem Programmteil spricht der Freistaat Sachsen eine breite Öffentlichkeit an. Der Freistaat Sachsen unterstützt insbesondere die Städte und Gemeinden an den Tagebauseen, gute Voraussetzungen für Folgeinvestitionen zur touristischen Nutzung zu schaffen.
Zentrale Maßnahmen sind die Schlüsselprojekte zur Schiffbarmachung der »Lausitzer Seenkette« und dem »Gewässerverbund Leipzig.« Der Freistaat Sachsen unterstützt mit dem Programmteil auch Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus und Maßnahmen an den Tagebauseen, wie z. B. das Anlegen von Hafenbecken, Molen und Kaimauern, einfachen Marinas mit Liegeplätzen oder die Errichtung von öffentlichen Sanitätseinrichtungen und Anschlüssen für Elektrizität, Trinkwasser und Abwasser.
Die LMBV ist für den Freistaat Sachsen Projektträgerin zum überwiegenden Teil der Maßnahmen. Die Maßnahmen finanziert der Freistaat Sachsen. Die Vorhabensträger beteiligen sich in der Regel mit Eigenanteilen.
- Leitfaden Maßnahmen nach § 4 Verwaltungsabkommen VII Braunkohlesanierung (*.pdf, 0,19 MB)
- Impulse für die Regionalentwicklung in Sachsen - Tätigkeitsbericht § 4-Maßnahmen im Freistaat Sachsen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung 2021 (*.pdf, 2,40 MB)
- Impulse für die Regionalentwicklung in Sachsen - Tätigkeitsbericht § 4-Maßnahmen im Freistaat Sachsen Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung 2020 (*.pdf, 5,16 MB)