Gefahrenabwehr Altbergbau
Das Gebiet des Freistaates Sachsen verdankt wesentliche Entwicklungen auch mehreren Bergbauperioden. Insbesondere die Gewinnung von Silber brachte dem Land zwischen Ende des 12. bis Mitte des 16. Jahrhunderts Wohlstand. Jede Bergbauperiode ging mit intensiver Rohstoffsuche und -gewinnung einher. Zuerst nahe der Erdoberfläche, mit den sich entwickelnden technischen Möglichkeiten im tiefer, richtete sich die Gewinnung auf eine Reihe von Erzen. Heute prägen die Bergbauhinterlassenschaften in vielen Gebieten des Freistaates Sachsen nicht nur die Landschaft. Dauerhaft bleibt das Bergbauerbe auch in Erinnerung, wenn alte Grubenbaue einbrechen oder Grubenwasser durch diffusen Austritt an der Oberfläche zu Beeinträchtigungen führt.
Treten solche Erscheinungen aus dem Altbergbau auf, erfasst das Sächsische Oberbergamt diese als Schadensereignisse. Im notwendigen Umfang ergreift es als Sonderpolizeibehörde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, um Leben, Gesundheit und Sachgüter zu schützen. Dabei verpflichtet die Behörde auch mögliche Verursacher und im zumutbaren Umfang dem jeweiligen Grundeigentum Verpflichtete. Da häufig die Leistungsfähigkeit von Grundeigentümern oder sonstigen Verpflichteten für den Aufwand der fachgerecht bergmännischen Sicherung und Verwahrung nicht gegeben ist, setzt der Freistaat Sachsen auch Mittel aus dem Landeshaushalt ein, um die notwendige Gefahrenabwehr zu finanzieren. Dazu vergibt das Sächsische Oberbergamt Aufträge an Fachingenieurbüros und Bergsicherungsunternehmen.
Im sächsischen Altbergbau sind heute mehr als 60 Besucherbergwerke und begehbare unterirdische Hohlräumen eingerichtet, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dort pflegen vor allem Vereine die bergmännischen und bergbaulichen Traditionen.
Das bundesweit einzigartige Lehr- und Forschungsbergwerk "Reiche Zeche" der TU Bergakademie Freiberg bietet neben einem umfangreichen Angebot für universitäre Zwecke auch einen Besucherbetrieb, der 800 Jahre Erzbergbau zeigt.