Steine und Erden
Sachsen verfügt über bedeutende Vorkommen an Kiesen und Kiessanden sowie Festgesteinen zur Herstellung von Schotter und Splitt. Darüber hinaus gewinnen Unternehmen besonders hochwertige Steine-Erden-Rohstoffe wie Kaolin, Spezialton und Ziegellehm sowie Quarz- und Formsand. Die Steine-Erden-Rohstoffe finden insbesondere in der Bau- und Baustoffindustrie, aber auch als Grundstoff in anderen Industriezweigen Verwendung. Die Gewinnung findet überwiegend über Tage, d. h. derzeit in 197 Betrieben (Stand: 2020) statt, die unter Bergaufsicht stehen. Ein Betriebe gewinnt die Bodenschätze derzeit unter Tage. Daneben betreiben etwa 35 weitere Betriebe Rohstoffgewinnung außerhalb der Bergaufsicht.
Anders als in den Altbundesländern steht im Freistaat Sachsen der überwiegende Anteil der Gewinnungsbetriebe für Baurohstoffe unter Bergaufsicht. Die besondere Situation gründet auf dem Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. Der Einigungsvertrag wies mit einem bis in das Jahr 1996 geltenden Übergangsrecht für viele der an sich zum Grundvermögen gehörenden Bodenschätze abweichende Regelungen zum Eigentum aus. Die politischen Akteure wollten damit den für den Wiederaufbau Ostdeutschlands notwendigen Zugang zu Massenbaurohstoffen wegen der Vielzahl ungeklärter Eigentumsverhältnisse am Grundvermögen nicht behindern. Wegen der Langfristigkeit vieler Gewinnungsvorhaben wirkt das Übergangsrecht noch einige Zeit fort.