Braunkohle
Rund 13 Mrd. Tonnen Braunkohle lagern zwischen Elbe und Neiße im Osten Deutschlands. Davon befindet sich ein größerer Anteil in den Lausitzer Abbaufeldern der Lausitz Energie Bergbau AG (LE-B) als Teil der Marke LEAG, dem drittgrößten Stromproduzenten in Deutschland. In den sächsischen Tagebauen Nochten und Reichwalde fördert das Unternehmen derzeit etwa 21,5 Mio. Tonnen Braunkohle im Jahr (Stand: 2021). Die Tagebaue versorgen über Transportbänder kontinuierlich das Kraftwerk Boxberg. Bei Volllastbetrieb benötigt das Kraftwerk derzeit täglich rund 50.000 Tonnen Rohbraunkohle.
Die Braunkohlenlagerstätten im Mitteldeutschen Revier umfassen etwa 10 Mrd. Tonnen geologischer Vorräte. Im Tagebau Vereinigtes Schleenhain fördert die Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH (MIBRAG) derzeit jährlich etwa 10,5 Mio. Tonnen Braunkohle (Stand: 2021). Die Absatzsicherheit ist durch den Verbund des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain mit dem Braunkohlenkraftwerk Lippendorf gegeben.
Die Primärenergiegewinnung aus heimischer Braunkohle trägt als Brückentechnologie mittelfristig noch zur einer stabilen Energieversorgung bei. Der Freistaat Sachsen verfügt über wesentliche Anteile am Lausitzer und am Mitteldeutschen Braunkohlenrevier und gehört zu den bedeutenden Förderländern im Bundesgebiet. Die Unternehmen der Braunkohlengewinnung und -verstromung bilden wichtige industrielle Kerne und sind für den jeweils regionalen Arbeitsmarkt gegenwärtig noch unverzichtbar. Mit der Braunkohle ist eine subventionsfreie und grundlastfähige Stromerzeugung ohne Importabhängigkeit möglich. Zu allen anderen karbongebundenen Energierohstoffen hat Deutschland eine sehr hohe bis vollständige Nettoimportabhängigkeit. Der Anteil an der inländischen Bruttostromerzeugung betrug für die Braunkohle zuletzt 16,0 Prozent. Der Primärenergieverbrauch geht zu 8,0 % auf die Braunkohle zurück (Daten Bundesumweltamt, Stand 2020).
Wichtige Grundlagen für den wirtschaftlichen Betrieb der Braunkohlentagebaue sind zuvorderst verlässliche politische Rahmenbedingungen, aber auch die genehmigungsrechtliche Sicherheit. Diese stellt die Bergverwaltung über Zulassung von Betriebsplänen auf verschiedenen Ebenen im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung sicher.