Geothermie
Der bergfreie Bodenschatz Erdwärme (Geothermie) gilt langfristig als wichtiger Bestandteil für die dauerhafte, ressourcenschonende und klimagerechte Energieversorgung. Geothermie als jahreszeitenunabhängige und grundlastfähige erneuerbare Energiequelle kann hierbei einen wesentlichen Beitrag leisten. Neue Erkenntnisse in der Forschung und eine zunehmend schnellere Entwicklung von Technologien ermöglichen eine effektive Nutzung des geothermischen Potenzials.
Zur Nutzung geothermischer Energie existieren mehrere Möglichkeiten: die oberflächennahe Geothermie, die Grubenwassergeothermie und die Nutzbarmachung der Tiefen Geothermie. Der Schwerpunkt der Erdwärmenutzung in Sachsen liegt gegenwärtig im Bereich der oberflächennahen Geothermie. Neben der Versorgung von Ein- und Zweifamilienhäusern nahm in letzter Zeit auch die Versorgung gewerblicher und industrieller Gebäude über Großanlagen zu. Vor allem bei diesen Großanlagen entwickelt sich die Kühlung mittels Geothermie zu einem stark steigenden Nutzungsfaktor. In diesem Bereich bestehen 17.633 Anlagen mit einer geschätzten installierten Heizleistung von ca. 207 MWtherm (Stand: 31. Dezember 2021). Mit etwa zehn Anlagen nutzen Betreiber geothermische Energie aus Grubenwasser. Die Tiefengeothermie befindet sich noch im Entwicklungsstadium.
Das Bundesberggesetz (BBergG), das Lagerstättengesetz (LgstG), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Erdwärmeanlagen im Freistaat Sachsen.